Steuer-Grundfreibetrag:
Alleinstehende: 8004 Euro.
Ehepaare: 16 009 Euro.

Tarif-Kurve:
42% Spitzensteuersatz:
ab 52882 Euro.
Anhebung der Tarif-Eckwerte um
330 Euro.
Eingangsteuersatz: 14% (wie 09.)

Familie:
Kinderfreibetrag: 7008 Euro
Kindergeld wird erhöht.
Unterhaltsleistung-Höchstbetrag:
8004 Euro ab Veranlagung 2010.
Beiträge zu Basis-Krankenver-
sicherung und Pflegevers. der
unterhaltenen Person sind ab-
ziehbar.

Vorsorge:
Krankenversicherungsbeiträge
sollen voll abziehbar sein, soweit
sie eine Leistung absichern, die
dem Niveau der gesetzliche K.V-
und Pflege-Vers. entspricht.
Die Höchstbeträge werden auf
bis zu 2800 Euro erhöht.
Steuerlich werden mindestens
die Beiträge für eine Basis-K.V.
+ Pflegevers. als Sonderaus-
gaben angesetzt, das gilt für
privat wie gesetzlich Versicherte.

Ehegatten:
Doppelverdiener können sich für
ein Faktorverfahren entscheiden.
Nach Wunsch kann Steuerklasse
IV mit einem selbst bestimm-
baren Verfielfältiger kombiniert
werden. Ein Steuervorteil tritt also
schon am Ende des Monats ein
und nicht erst beim Jahresaus-
gleich.

01.01.10

Angaben ohne Gewähr.