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Steuer-Grundfreibetrag: Alleinstehende: 8004 Euro. Ehepaare: 16 009 Euro.
Tarif-Kurve: 42% Spitzensteuersatz: ab 52882 Euro. Anhebung der Tarif-Eckwerte um 330 Euro. Eingangsteuersatz: 14% (wie 09.)
Familie: Kinderfreibetrag: 7008 Euro Kindergeld wird erhöht. Unterhaltsleistung-Höchstbetrag: 8004 Euro ab Veranlagung 2010. Beiträge zu Basis-Krankenver- sicherung und Pflegevers. der unterhaltenen Person sind ab- ziehbar.
Vorsorge: Krankenversicherungsbeiträge sollen voll abziehbar sein, soweit sie eine Leistung absichern, die dem Niveau der gesetzliche K.V- und Pflege-Vers. entspricht. Die Höchstbeträge werden auf bis zu 2800 Euro erhöht. Steuerlich werden mindestens die Beiträge für eine Basis-K.V. + Pflegevers. als Sonderaus- gaben angesetzt, das gilt für privat wie gesetzlich Versicherte.
Ehegatten: Doppelverdiener können sich für ein Faktorverfahren entscheiden. Nach Wunsch kann Steuerklasse IV mit einem selbst bestimm- baren Verfielfältiger kombiniert werden. Ein Steuervorteil tritt also schon am Ende des Monats ein und nicht erst beim Jahresaus- gleich.
01.01.10
Angaben ohne Gewähr.
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