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Seit dem 1. November 2009 gelten bei Banken in der Europäischen Union und in Island, Norwegen, Liechtenstein, Monaco und in der Schweiz neue Geschäftsbedingungen.
Bei Verlust der EC_Karte haftet der Kunde mit bis zu 150 Euro. Bei rechtzeitiger Sperrung kommt die Bank für den Schaden auf. Die Bank kann auf Selbstbehalt verzichten. Bei grob fahrlässigem Handeln haftet der In- haber unbegrenzt.
Der Rückruf einer Überweisung ist nicht mehr möglich, auch wenn diese von der Bank noch nicht getätigt wurde. Man kann dann nur auf Kulanz hoffen.
Der Empfänger-Name ist nicht mehr wichtig, Nur Kontonummer und Bankleitzahlen zählen. Also Achtung vor Zahlendrehern.
Bei Auslandsüberweisungen muss das Geld innerhalb drei Arbeitstagen beim Empfänger sein. Achtung bei IBAN wegen Zahlendreher (bis zu 24 Stellen).
Gebühren bei Auslandsüberweisungen dürfen erst nach ausdrücklicher Genehmigung abgezogen werden. Die Höhe der Gebühren ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Ab sofort sind auch Auslandslastschriften (SEPA-Lastschriften) möglich. Das Geld kann bis zu acht Wochen nach Abbuchung zurückgefordert werden, bei Betrug bis zu 13 Monaten.
Angaben ohne Gewähr.
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